Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Für den Geschäftsbereich Nordic-Gastro
der NG Servicebetriebe & Verwaltungs GmbH und der Nordic-Group
Insbesondere für Kaffeevollautomaten und Gastronomietechnik
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Nordic-Gastro (im Folgenden "Nordic-Gastro") und ihren Kunden (im Folgenden "Kunde") im Geschäftsbereich Kaffeevollautomaten und Gastronomietechnik abgeschlossen werden.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Nordic-Gastro hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag zwischen Nordic-Gastro und dem Kunden kommt zustande, wenn Nordic-Gastro einen Auftrag schriftlich oder durch Beginn der Service- oder Reparaturleistungen bestätigt. Eine Bestätigung erfolgt durch schriftliche Annahme oder durch die Ausführung der Arbeiten.
2.2 Aufträge des Kunden sind für Nordic-Gastro bindend, sobald sie schriftlich, elektronisch (z. B. E-Mail) oder über Online-Formulare übermittelt wurden. Der Kunde ist verpflichtet, Nordic-Gastro alle für die Reparatur oder den Service erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere zur Art des Geräts, des Defekts und der Modellbezeichnung.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise für Reparaturen und Dienstleistungen im Bereich der Kaffeevollautomaten und Gastronomietechnik ergeben sich aus dem jeweils gültigen Preisverzeichnis von Nordic-Gastro oder aus einem individuell mit dem Kunden vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Für Diagnoseleistungen werden Pauschalbeträge erhoben, die je nach Gerät und Art des Defekts variieren können. Diese Diagnosekosten sind im Falle einer Reparatur nicht erstattungsfähig, sondern werden dem Kunden auf den Reparaturpreis angerechnet. Wird keine Reparatur durchgeführt, bleiben die Diagnosekosten vom Kunden zu tragen.
3.3 Die Kosten für Reparaturen und Serviceleistungen müssen nach Angebotserstellung oder Kostenvoranschlag im Regelfall per Vorkasse beglichen werden. Eine Zahlung auf Rechnung ist nur nach Prüfung und nach Ermessen von Nordic-Gastro möglich. Im Falle der Zahlung auf Rechnung ist der Kaufpreis sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
3.4 Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten, ist Nordic-Gastro berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
4. Reparatur- und Serviceleistungen
4.1 Nordic-Gastro führt Reparaturen und Wartungsarbeiten an Kaffeevollautomaten und Gastronomietechnik in eigener Werkstatt oder durch autorisierte Dritte durch. Die Reparatur umfasst die Behebung der Schäden am Gerät gemäß der Fehlerbeschreibung des Kunden.
4.2 Die Reparatur erfolgt ausschließlich im Rahmen der vom Kunden angegebenen Informationen. Bei Schäden, die erst während der Reparatur erkannt werden, wird der Kunde vor einer zusätzlichen Durchführung von Reparaturarbeiten informiert.
4.3 Die Reparatur oder Wartung erfolgt unter der Voraussetzung, dass Ersatzteile und Materialien verfügbar sind. Nordic-Gastro behält sich das Recht vor, Reparaturen abzulehnen, wenn die entsprechenden Teile nicht mehr verfügbar sind oder das Gerät technisch nicht reparierbar ist.
4.4 Ersatzteile, die im Rahmen der Reparatur oder Wartung verwendet werden, können sowohl Originalteile als auch qualitativ gleichwertige Ersatzteile sein. Der Kunde wird vorab über den Einsatz von Ersatzteilen informiert.
4.5 Im Falle einer Reparatur oder Wartung werden sämtliche Bauteile des Gerätes durch Nordic-Gastro überprüft, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Nordic-Gastro übernimmt keine Garantie für eine Reparatur, die aufgrund falscher oder unvollständiger Informationen des Kunden über den Gerätestatus oder Fehlerursachen fehlschlägt.
5. Diagnosekosten
5.1 Für die Diagnose eines Gerätes wird ein Pauschalbetrag erhoben, der den Aufwand für die Fehlererkennung und -analyse deckt.
5.2 Die Diagnosekosten sind im Falle einer Reparatur nicht erstattungsfähig, sondern werden dem Kunden auf den Reparaturpreis angerechnet. Wird keine Reparatur durchgeführt, bleibt der Kunde verpflichtet, die Diagnosekosten zu zahlen.
5.3 Die Diagnosekosten werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt, wenn dieser sich gegen eine Reparatur entscheidet.
5.4 Wird das Gerät repariert, so werden die Diagnosekosten in der Regel vom Reparaturpreis abgezogen, es sei denn, es handelt sich um einen Fall, in dem die Diagnose keine weiteren Reparaturmaßnahmen nach sich zieht oder die Reparatur aus anderen Gründen nicht durchgeführt werden kann.
6. Haftungsausschluss
6.1 Nordic-Gastro haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Gerätes durch den Kunden entstehen. Dies umfasst insbesondere Schäden durch unsachgemäße Lagerung, unzulässige Reparaturversuche oder Missbrauch des Gerätes.
6.2 Nordic-Gastro übernimmt keine Haftung für Datenverlust, Softwarefehler oder andere Schäden, die nicht durch die Reparatur- oder Wartungsleistung selbst verursacht werden. Der Kunde ist daher verpflichtet, vor der Reparatur alle wichtigen Daten vom Gerät zu sichern.
6.3 Nordic-Gastro haftet nicht für Folgeschäden, die durch Reparaturen oder Fehler im Zusammenhang mit der Reparatur entstehen. Dazu gehören u. a. indirekte Schäden wie entgangener Gewinn, Rufschädigung oder Datenverlust.
6.4 Nordic-Gastro haftet nicht für Schäden, die durch Defekte an Drittgeräten oder durch äußerliche Einflüsse wie z. B. Stöße, Flüssigkeitseinwirkung oder falsche Handhabung des Geräts entstehen.
6.5 Alle Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
6.6 Nordic-Gastro übernimmt keine Haftung, wenn ein Gerät nach einem Reparaturversuch durch Nordic-Gastro unbrauchbar wird oder weiter beschädigt wird, insbesondere bei Geräten, die bereits vor der Reparatur schwerwiegende Defekte aufwiesen oder bei denen eine Reparatur technisch nicht möglich war. Dies gilt auch, wenn der Kunde das Gerät nach einem Reparaturversuch anderweitig verwendet oder unsachgemäß handhabt.
7. Garantie und Gewährleistung
7.1 Die Garantie auf Reparaturen und Serviceleistungen beträgt 12 Monate, beginnend mit dem Tag der Reparatur oder Wartung. Diese Garantie gilt nur für den reparierten oder gewarteten Bereich des Gerätes und für die verwendeten Ersatzteile.
7.2 Eine Garantie wird nicht gewährt, wenn der Kunde das reparierte oder gewartete Gerät unsachgemäß verwendet oder eigenständig daran arbeitet.
7.3 Die Gewährleistung für Reparaturen und Wartungsleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und umfasst nur die Reparaturmängel, die nachweislich durch Nordic-Gastro verursacht wurden.
7.4 Eine Garantie oder Gewährleistung für Softwarefehler oder durch den Kunden verschuldete Schäden ist ausgeschlossen.
8. Lieferung und Abholung
8.1 Sämtliche Einsendungen, Anlieferungen sowie der Rückversand von Geräten und Reparaturen erfolgen auf Kosten des Kunden.
8.2 Nordic-Gastro übernimmt keine Verantwortung für den Versandweg, den die Geräte vom Kunden zur Reparatur und zurück nehmen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten für den Transport, einschließlich aller Versandgebühren, Versicherungen und etwaiger Zollgebühren.
8.3 Sollte der Kunde das reparierte oder gewartete Gerät abholen oder sich ausliefern lassen, so sind auch diese Kosten vom Kunden zu tragen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
8.4 Der Kunde wird benachrichtigt, sobald die Reparatur oder Wartung abgeschlossen ist und das Gerät zur Abholung bereitsteht. Sollte eine Auslieferung durch Nordic-Gastro erforderlich sein, fallen auch hierfür die Versandkosten zu Lasten des Kunden an.
9. Stornierung und Rücktritt
9.1 Der Kunde kann den Reparatur- oder Wartungsauftrag nur vor Beginn der Arbeiten kostenfrei stornieren. Wird der Auftrag nach Beginn der Reparatur oder Wartung storniert, behält sich Nordic-Gastro das Recht vor, die bereits entstandenen Diagnose- und Reparaturkosten in Rechnung zu stellen.
9.2 Im Falle einer Stornierung des Reparatur- oder Wartungsauftrages durch den Kunden werden alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten, insbesondere die Kosten für individuell bestellte Ersatzteile und bereits erbrachte Arbeitsleistungen, dem Kunden in Rechnung gestellt. Diese Kosten sind auch dann vom Kunden zu tragen, wenn die Reparatur oder Wartung nicht durchgeführt wurde oder nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
9.3 Nordic-Gastro ist ebenfalls berechtigt, den Reparatur- oder Wartungsauftrag zu stornieren, wenn während der Arbeiten unvorhergesehene technische Schwierigkeiten auftreten, die eine Reparatur oder Wartung unmöglich machen.
9.4 Sollte die Reparatur oder Wartung aus technischen Gründen oder anderen Gründen nicht erfolgreich abgeschlossen werden, sind die angefallenen Reparatur- oder Wartungskosten (einschließlich Arbeitskosten und Ersatzteilkosten) dennoch vom Kunden zu tragen.
10. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
10.1 Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen AGB und den Verträgen mit Nordic-Gastro ist der Gerichtsstand der Sitz von Nordic-Gastro, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
10.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Januar 2025